Teilnahmebedingungen für Freizeiten und Veranstaltungen

Die nachfolgend aufgeführten Punkte sind Grundlage für sämtliche Maßnahmen, Freizeiten und Veranstaltungen von Frontiers Deutschland e. V.

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer bzw. deren Sorgeberechtigten die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen an. Minderjährige Teilnehmer sind in relevanten Punkten durch ihre gesetzlichen Vertreter zu belehren. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

An- und Abmeldung

Alle Anmeldungen sind mittels Anmeldeformular (Online) an Frontiers zu richten.

Mit der Anmeldung werden die Freizeit- und Teilnahmebedingungen anerkannt. Minderjährige Teilnehmer müssen, um teilnehmen zu können, eine von ihren Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mitbringen.

Der Teilnehmer kann sich jederzeit vor Beginn der Freizeit oder Veranstaltung abmelden. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Eine Abreise während der Freizeit geschieht auf eigene Kosten. In beiden Fällen behält es sich Frontiers vor, bereits bezahlte Beträge einzubehalten, bzw. gebuchte Leistungen in Rechnung zu stellen. Es besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung seitens des Teilnehmers.

Zahlung

Die Zahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, in Bar und bei Anreise zu leisten.

Absage seitens Frontiers

Muss aus irgendwelchen Gründen eine Veranstaltung oder Freizeit durch Frontiers abgesagt werden, so entsteht daraus kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Teilnehmers. Frontiers informiert die Teilnehmer unverzüglich über eine Absage. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet.

Leitung

Die Freizeiten und Veranstaltungen werden von hauptberuflichen und/oder ehrenamtlichen Mitarbeitern von Frontiers durchgeführt.

Verhalten der Teilnehmer / besondere Erklärungen

Die Teilnehmer sind bereit, sich für die Dauer der Veranstaltung oder Freizeit in eine christliche Gemeinschaft einzuordnen und am Programm teilzunehmen.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anordnungen der haupt- und ehrenamtlichen Freizeitleitern Folge zu leisten und vorgegebene Hausordnungen bzw. die von den Begleitpersonen aufgestellten Regeln einzuhalten. Weiterhin sind sie verpflichtet, sich so zu verhalten, dass weder Einzelpersonen, noch der Gruppe, noch Frontiers ein materieller wie immaterieller Schaden entsteht. Sollte der Gruppe oder dem Träger der Maßnahme durch einen Teilnehmer bzw. dessen Verhalten finanzielle Nachteile entstehen, so gehen daraus entstehende Kosten zu Lasten des betreffenden Teilnehmers bzw. dessen Sorgeberechtigten.

Die Hausordnungen der Freizeitorte sowie die Anweisungen der Freizeitmitarbeiter sind für den Teilnehmer verbindlich. Für den Fall, dass ein Teilnehmer sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzt oder gegen geltendes Recht verstößt und den Ablauf der Freizeit gefährdet, ist Frontiers berechtigt, den Teilnehmer von der Freizeit auszuschließen und bei Minderjährigen nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten u. U. auf eigene Kosten zurückzubefördern. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, in diesem Fall die Aufsicht über den Teilnehmer sicherzustellen.

Die Teilnehmer bzw. deren Sorgeberechtigten sind verpflichtet, Frontiers über eventuelle Krankheiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen bei der Anmeldung zu informieren.

Die Teilnehmer – bei Minderjährigen deren Sorgeberechtigten – erklären sich bei Erkrankungen bzw. Unfällen mit ärztlicher Behandlung einverstanden (dies gilt auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese notwendig sind), sowie das Versorgen kleinerer Verletzungen durch geschulte Mitarbeiter. Gemeint sind hier z.B. Wunden mit Desinfektionsmittel und Pflaster behandeln oder das Entfernen von Zecken. Falls dies nicht erwünscht ist, ist Frontiers vorab zu informieren.

Die Sorgeberechtigten erklären sich weiterhin einverstanden, dass minderjährige Teilnehmer zeitweise ohne Aufsicht sein dürfen. Von Seiten des Veranstalters kann keine ständige Beaufsichtigung der einzelnen Teilnehmer gewährleistet werden, bei selbständigen Unternehmungen müssen sich die Teilnehmer zu Gruppen von mindestens drei Personen zusammenfinden.

Der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen sind generell nur im Rahmen des Jugendschutzgesetztes zulässig. Weitergehende einschränkende Regelungen der Freizeitleiter werden hierdurch nicht berührt. Die Mitnahme jeglicher (!) alkoholischer Getränke und die Mitnahme illegaler Drogen ist untersagt. Bei Freizeiten mit minderjährigen Teilnehmenden, besteht ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.

Volljährige Teilnehmer sind angehalten, sich in ihrem Verhalten der Gesamtgruppe und den Anforderungen der Maßnahme anzupassen und ein gegebenenfalls ausgesprochenes Alkoholverbot einzuhalten. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion gegenüber minderjährigen Teilnehmern bewusst.

Fundsachen werden bis acht Wochen nach Veranstaltungsende aufbewahrt. Anschließend verfügt Frontiers nach eigenem Ermessen darüber.

Haftung

Von den Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände werden durch Frontiers nicht versichert. Für Verlust und Beschädigung übernimmt Frontiers keine Haftung. Desweitern besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder eigenwilliges Verschulden des Teilnehmers verursacht werden, sowie bei Unternehmungen, die nicht im Programm eingeschlossen sind oder die durch Teilnehmer selbständig durchgeführt werden. Für die Folgen von Zuwiderhandlungen gegen die Weisungen der Begleitpersonen besteht ebenfalls keine Haftung.

Die Haftung von Frontiers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Teilnahmebetrag, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gilt auch für Schäden, für die ein weiterer Leistungsträger in Haftung genommen werden kann, es sei denn, dessen Haftung ist der Höhe nach begrenzt. Etwaige Ansprüche sind spätestens einen Monat nach Beendigung der Maßnahme schriftlich geltend zu machen.

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen zur Folge.